Controlling, Restrukturierungs- und Sanierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen

Förderung von Beratungsleistungen

Grundsätzlich muss sich eine Beratung für ein Unternehmen lohnen, der Nutzen einer Beratung muss höher sein als die entstehenden Kosten. Vor Beratungsbeginn werden die Inhalte, Zeitaufwand und das Honorar fest vereinbart. Hierdurch erhalten Sie eine feste Kalkulationsgröße.

Um kleinen und mittleren Betrieben die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zu erleichtern werden Beratungsprojekte durch verschiedene Fördertöpfe bezuschusst. Für den Einsatz in geförderten Beratungsprojekten muss der Berater strenge Zulassungskriterien erfüllen. Eine mehrjährige Berufserfahrung, Erfüllung der notwendigen Qualifikation und Nachweis von Referenzprojekten ist Grundbedingung. Zusätzlich ist je nach Fördertopf der Nachweis von Arbeitsproben, fortlaufende Weiterbildung und ein Qualitätssicherungssystem erforderlich. Um die Qualität meiner Beratung zu gewährleisten unterliege ich einer fortlaufenden Überprüfung durch die Bewilligungsstellen.

Da ich die notwendigen Zulassungs- und Qualitätskriterien erfülle, können meine Beratungsleistungen durch Fördermittel von Land / Bund / EU bezuschusst werden. Hier ein Auszug der Förderprodukte:

  • Förderung unternehmerischen Know-hows

    BAFA geförderte konzeptionelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, unabhängig vom Unternehmensalter.

  • Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) NRW

    Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Bei Neugründungen und Übernahme eines bestehenden Unternehmens einsetzbar, auch bei Übernahme eines Unternehmens aus Insolvenz möglich.

  • Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

    Maßnahmen, die für das Unternehmen und seine Entwicklung von besonderem Gewicht sind. Hierzu gehören neben anderen Inhalten z.B. Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, frühzeitige Umstrukturierung, geplante Übergabe des Unternehmens auf einen Unternehmensnachfolger oder Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen. Auch im Rahmen einer übertragenen Sanierung einsetzbar. Förderhöhe bis zu 70% möglich.

Abhängig von Alter, Branche, Größe des Unternehmens, sowie Beratungsziel und Inhalt kommen unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Betracht. Welche Förderung in Anspruch genommen werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und muss je Einzelfall geprüft werden. Bei dem überwiegenden Teil meiner Beratungsprojekte werden Förderzuschüsse für Beratungsleistungen in Anspruch genommen. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei Beantragung und Abruf der Mittel.